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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Rechtsbeziehung zu unseren Kunden
richtet sich ausschließlich nach den Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Andere
Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen
nicht widersprochen wird.
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Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte aufgrund
von Bestellungen des Kunden aus der aktuellen Sortimentsliste
wenn der Kunde Vollkaufmann ist.
§ 2) Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend, Änderungen behalten
wir uns vor.
An unsere Angebote sehen wir uns, soweit nicht anders vereinbart,
30 Tage gebunden.
Mit jedem neuen Speiseplan, Partykatalog oder dessen Preisliste
verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
§ 3) Lieferungen
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Im Geschäftsbereich Menübringedienst
beliefern wir ab 1 Portion.
Soweit nicht anders vereinbart erheben wir für Lieferungen
bis 5 mal nur 1 Portion wöchentlich, 0,40 € Transportkosten
pro Portion.
Diese entfallen durch
a) einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns
b) einer Mehrbestellung von mindestens 1 Portion pro Woche
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Im Geschäftsbereich Partyservice
sind, soweit nicht anders vereinbart, die Transportkosten
pro Lieferung wie folgt gestaffelt:
Region I (von 0- 5 km) frei Haus
Region II (von 5- 15 km) 5,-€
Region III (von 15- 30 km) 10,-€
Region IV ( von 30- ...) nach Vereinbarung
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Wir bemühen uns stets die zwischen
dem Kunden und uns unverbindlich vereinbarten Lieferzeiten
einzuhalten,
übernehmen jedoch für Verzögerungen durch
höhere Gewalt, wie z.B. Unfall, Wetter
und andere unvorhersehbare Ereignisse keine Gewähr.
Verbindliche Lieferzeiten bedürfen zur Wirksamkeit
der Schriftform.
§ 4) Preise/Zahlung
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Soweit sich aus unseren schriftlichen
Angeboten nichts anderes ergibt, gelten die in unseren aktuellen
Katalogen, Speiseplänen uns Preislisten abgedruckten
Preise, inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich der
in § 3 entsprechenden Transportkosten.
An Sonn- und Feiertagen behalten wir uns folgende Aufschläge vor:
a) Sonntage: +10% des Nettowertes
b) Feiertage: +20% des Nettowertes
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Im Bereich Menübringedienst sind
folgende Zahlungsarten möglich:
a) Barzahlung an unseren Fahrer gegen wöchentliche
Rechnungslegung
b) Barzahlung an unseren Fahrer gegen 14 tägige Rechnungslegung
c) Überweisung auf das unten genannte Konto gegen monatliche
Rechnungslegung und
d) Zahlung per Lastschrifteinzug gegen monatliche Rechnungslegung
zum 10. des Folgemonats.
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Im Bereich Partyservice bitten wir bis
zu einem Auftragswert von 100,-€ um Barzahlung an unseren
Fahrer oder um Bar oder EC Kartenzahlung in unserm Hause.
Bei einem Auftragswert von über 100,-€ besteht
gegen Rechnungslegung, außerdem die Möglichkeit
der Zahlung per Überweisung auf das unten genannte
Konto.
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Alle Zahlungen außer §4 Abs.
2d sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
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Unsere Fahrer sind inkassoberechtigt.
§ 5) Eigentum
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Von uns an den Kunden verliehenes Partyservicezubehör
bleibt unser uneingeschränktes Eigentum.
Bei Beschädigung oder Verlust berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.
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Abs.1 gilt auch für die im Menübringedienst
zur Speisenwarmhaltung leihweise von uns abgegebenen Styroporbehälter.
§ 6) Bestellungen /Gewährleistung
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Um die Lieferung des gewünschten
Menüs im Geschäftsbereich Menübringedienst
zu gewährleisten sind die Bestellungen am Vortag oder
bis spätestens 8,00 Uhr des Liefertages zu tätigen.
Für später eingehende Bestellungen können
wir das Vorhandensein aller im Speiseplan abgedruckten Menüs
nicht gewährleisten.
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Im Geschäftsbereich Partyservice
benötigen wir Ihre Bestellung bis spätestens 7
Tage im voraus.
Später eingehende Bestellungen bedürfen der Absprache.
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Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang
in Angemessenem Umfang zu überprüfen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich in unserer Telefonzentrale
oder beim Lieferanten zu reklamieren.
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Bei Fehllieferungen behalten wir uns
die Wahl zwischen einem der Fehllieferung entsprechenden
Preisnachlaß und einer Ersatzlieferung vor.
§ 7) Schadensersatz
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Im Sinne der freiwilligen Selbstkontrolle
lassen wir uns zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen
des Lebensmittelüberwachungsamtes, vom mikrobiologisch-analytischen
Labor Stollberg überwachen.
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Grundsätzlich können wir nur
dann haftbar gemacht werden, wenn uns vom Kunden eindeutig
ein missachten gesetzlicher Verordnungen nachgewiesen werden
kann.
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Sind wir nicht Hersteller der gelieferten
Ware, können Ansprüche aus Gewährleistungen
gegen uns nur
in dem Umfang Erhoben werden, in welchem der Hersteller
uns gegenüber haftet.
§ 8) Nichtigkeitsklausel
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Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung
zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.
Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung
des wirtschaftlichen Zwecks auszulegen, der mit der unwirksamen
bzw. anfechtbaren Bestimmungen verfolgt wurde.
§ 9) Erfüllungsort Gerichtsstand
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Erfüllungsort für Zahlungen
ist Marienberg.
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Im Verhältnis zu Vollkaufleuten
ist ausschließlicher Gerichtsstand Marienberg.
Im übrigen gilt dies für Ansprüche , die
gegen einen Kunden geltend gemacht werden,
der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche
nicht bekannt ist.
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Montag-Freitag
6.3o - 15.3o Uhr
Mittagstisch in
unserem Haus:
Montag-Freitag
11.oo-13.oo Uhr
Telefonbestellung:
Montag-Freitag
6.3o - 15.3o Uhr
0800-1106011
Faxbestellung:
täglich 24h
03735-6093810
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seit 01. Juli 2005
Online: 93818
Heute: 6
Vortag: 19
Onlinerekorde: 93818
Tagesrekord: 2576
Gesamt: 1679534
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