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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Die Rechtsbeziehung zu unseren Kunden richtet sich ausschließlich nach den Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht widersprochen wird.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte aufgrund von Bestellungen des Kunden aus der aktuellen Sortimentsliste wenn der Kunde Vollkaufmann ist.

§ 2) Angebote
  1. Unsere Angebote sind freibleibend, Änderungen behalten wir uns vor.
    An unsere Angebote sehen wir uns, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage gebunden.
    Mit jedem neuen Speiseplan, Partykatalog oder dessen Preisliste verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
§ 3) Lieferungen
  1. Im Geschäftsbereich Menübringedienst beliefern wir ab 1 Portion.
    Soweit nicht anders vereinbart erheben wir für Lieferungen bis 5 mal nur 1 Portion wöchentlich, 0,40 € Transportkosten pro Portion.
    Diese entfallen durch
    a) einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns
    b) einer Mehrbestellung von mindestens 1 Portion pro Woche
  2. Im Geschäftsbereich Partyservice sind, soweit nicht anders vereinbart, die Transportkosten pro Lieferung wie folgt gestaffelt:
    Region I (von 0- 5 km) frei Haus
    Region II (von 5- 15 km) 5,-€
    Region III (von 15- 30 km) 10,-€
    Region IV ( von 30- ...) nach Vereinbarung
  3. Wir bemühen uns stets die zwischen dem Kunden und uns unverbindlich vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten, übernehmen jedoch für Verzögerungen durch höhere Gewalt, wie z.B. Unfall, Wetter und andere unvorhersehbare Ereignisse keine Gewähr.
    Verbindliche Lieferzeiten bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4) Preise/Zahlung
  1. Soweit sich aus unseren schriftlichen Angeboten nichts anderes ergibt, gelten die in unseren aktuellen Katalogen, Speiseplänen uns Preislisten abgedruckten Preise, inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich der in § 3 entsprechenden Transportkosten.
    An Sonn- und Feiertagen behalten wir uns folgende Aufschläge vor:
    a) Sonntage: +10% des Nettowertes
    b) Feiertage: +20% des Nettowertes
  2. Im Bereich Menübringedienst sind folgende Zahlungsarten möglich:
    a) Barzahlung an unseren Fahrer gegen wöchentliche Rechnungslegung
    b) Barzahlung an unseren Fahrer gegen 14 tägige Rechnungslegung
    c) Überweisung auf das unten genannte Konto gegen monatliche Rechnungslegung und
    d) Zahlung per Lastschrifteinzug gegen monatliche Rechnungslegung zum 10. des Folgemonats.
  3. Im Bereich Partyservice bitten wir bis zu einem Auftragswert von 100,-€ um Barzahlung an unseren Fahrer oder um Bar oder EC Kartenzahlung in unserm Hause.
    Bei einem Auftragswert von über 100,-€ besteht gegen Rechnungslegung, außerdem die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung auf das unten genannte Konto.
  4. Alle Zahlungen außer §4 Abs. 2d sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
  5. Unsere Fahrer sind inkassoberechtigt.
§ 5) Eigentum
  1. Von uns an den Kunden verliehenes Partyservicezubehör bleibt unser uneingeschränktes Eigentum.
    Bei Beschädigung oder Verlust berechnen wir den Wiederbeschaffungswert.
  2. Abs.1 gilt auch für die im Menübringedienst zur Speisenwarmhaltung leihweise von uns abgegebenen Styroporbehälter.
§ 6) Bestellungen /Gewährleistung
  1. Um die Lieferung des gewünschten Menüs im Geschäftsbereich Menübringedienst zu gewährleisten sind die Bestellungen am Vortag oder bis spätestens 8,00 Uhr des Liefertages zu tätigen.
    Für später eingehende Bestellungen können wir das Vorhandensein aller im Speiseplan abgedruckten Menüs nicht gewährleisten.
  2. Im Geschäftsbereich Partyservice benötigen wir Ihre Bestellung bis spätestens 7 Tage im voraus.
    Später eingehende Bestellungen bedürfen der Absprache.
  3. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in Angemessenem Umfang zu überprüfen.
    Etwaige Mängel sind unverzüglich in unserer Telefonzentrale oder beim Lieferanten zu reklamieren.
  4. Bei Fehllieferungen behalten wir uns die Wahl zwischen einem der Fehllieferung entsprechenden Preisnachlaß und einer Ersatzlieferung vor.
§ 7) Schadensersatz
  1. Im Sinne der freiwilligen Selbstkontrolle lassen wir uns zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen des Lebensmittelüberwachungsamtes, vom mikrobiologisch-analytischen Labor Stollberg überwachen.
  2. Grundsätzlich können wir nur dann haftbar gemacht werden, wenn uns vom Kunden eindeutig ein missachten gesetzlicher Verordnungen nachgewiesen werden kann.
  3. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistungen gegen uns nur in dem Umfang Erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet.
§ 8) Nichtigkeitsklausel
  1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmungen verfolgt wurde.
§ 9) Erfüllungsort Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für Zahlungen ist Marienberg.
  2. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Marienberg.
    Im übrigen gilt dies für Ansprüche , die gegen einen Kunden geltend gemacht werden,
    der nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.




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